Sprachschatzkiste

Praxis für Logopädie

Wie erhalten Sie logopädische Therapie?

Als Teil der medizinischen Grundversorgung wird die logopädische Therapie von einem Arzt (HNO-Arzt, Phoniater, Kinderarzt, Neurologe, Internist, Allgemeinmediziner, Kieferorthopäde oder Zahnarzt) verordnet und kann in Gruppen- oder Einzeltherapie stattfinden.
Zu Beginn einer logopädischen Behandlung benötigen Sie ein Rezept Ihres Arztes (Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie), das nicht älter als 28 Tage ist. Als Privatpatient ist für die Therapie ein Privatrezept Ihres Arztes vorzulegen. Sollten Ihnen Vorbefunde oder Berichte über Ihr Störungsbild vorliegen, wäre es hilfreich, wenn Sie diese ebenfalls zum ersten Termin mitbringen könnten.

Werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?   

Unsere Praxis ist für alle Kassen zugelassen. Die Kosten für die logopädischeTherapie werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, sofern Sie eine gültige Heilmittelverordnung (Maßnahmen für die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) vom Arzt vorlegen. Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht für die Patienten jedoch eine Zuzahlungspflicht gemäß § 61 SGB V. Diese beträgt pro Verordnung 10% des Verordnungswertes zuzüglich einer Rezeptgebühr von Euro 10,00. Die Zuzahlung ist von uns Heilmittelerbringern im Namen und für die Rechnung der Krankenkassen von den Patienten einzuziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Diesbezüglich lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.

Werden die Kosten von den privaten Krankenkassen übernommen?

Als Privatpatient haben Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen, auf Grundlage dessen die Heilmittelkosten übernommen werden. Zur Kostenerstattung der erbrachten Leistungen durch die PKV gelten folgende Voraussetzungen: Eine ärztliche Verordnung, aus der die Indikation zur Heilmitteltherapie ersichtlich wird (ist von Ihnen als Versicherter/Patient beizubringen) und die Leistungserbringung durch einen Therapeuten, der gemäß Gesetz eine entsprechende Berufsbezeichnung führen darf (wird durch uns gewährleistet).
Im Gegensatz zu den gesetzlich Krankenversicherten gibt es für Privatpatienten keine gesetzliche Gebührenordnung für die Heilmittelerbringung. Somit legen Logopäden und andere Heilmittelerbringer die Höhe des Honorars bei privatversicherten Patienten frei fest. Als Versicherter/Patient privater Krankenversicherungen schließen Sie deshalb zu Beginn der Therapie einen Dienstvertrag (gem. §611ff.BGB) mit uns, der behandelnden Praxis ab. Darin wird festgelegt, welche therapeutischen Leistungen zu welchem Preis erbracht werden. Zudem verpflichten Sie sich, den vereinbarten Preis unabhängig von der Erstattung Ihrer PKV zu bezahlen. Die Leistungen rechnen wir direkt mit Ihnen als Versicherter/Patient ab.
Je
nach individueller Vertragsgestaltung mit ihrer Krankenversicherung kann es sein, dass Ihre Privatversicherung nicht immer alle Vergütungssätze in voller Höhe übernimmt und Sie dann eine private Zuzahlung zu leisten haben. Wir lassen Ihnen vorab gerne unseren Behandlungsvertrag mit unseren aktuellen Preisen zukommen. Diesen können Sie im Vorfeld bei ihrer zuständigen Krankenversicherung zur Prüfung der Kostenübernahme einreichen.

Wie verläuft die erste Therapiesitzung?

In der ersten Therapieeinheit wird ein ausführliches Erstgespräch (Anamnese) durchgeführt, in dem Ihre aktuellen Beschwerden, die gesundheitliche Vorgeschichte sowie besondere Dispositionen erfragt werden. Im Anschluss daran findet die logopädische Befunderhebung statt, auf deren Grundlage gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzung und Therapieplanung besprochen wird. Bei Kindern ist in der ersten Sitzung die Anwesenheit mindestens eines Elternteils erforderlich.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung? Wie oft findet die Therapie statt?

Je nach Störungsbild und Ermessen des verordnenden Arztes dauert eine Sitzung 30, 45 oder 60 Minuten. Die Therapiefrequenz wird vom Arzt auf Grundlage der Heilmittelrichtlinien der Krankenkassen festgelegt. In der Regel werden die Therapien ein- bzw. zweimal wöchentlich abgehalten.

Wo finden die Therapien statt?

Die Therapien werden grundsätzlich in unseren Praxisräumen abgehalten. Sind Sie aus medizinischen Gründen nicht in der Lage, in die Praxis zu kommen, kann der Arzt einen Hausbesuch verordnen. Wir bieten nach Vereinbarung Hausbesuche im näheren Umkreis an. In Kooperation mit den Frühförderstellen der Caritas Freyung-Grafenau und der Lebenshilfe Deggendorf können die Behandlungen je nach Behandlungsplan, auch im Kindergarten, bei Ihnen zu Hause bzw. an den Außenstellen der Frühförderstellen stattfinden.

Wie können Sie die logopädische Therapie unterstützen?

Die Arbeit des Patienten bzw. die Arbeit der Eltern mit Ihrem Kind außerhalb der Therapiestunden unterstützt die logopädische Therapie erheblich, der Therapieerfolg wird also maßgeblich von Ihrer Mitarbeit beeinflußt. Wir geben Ihnen genaue Informationen und Anleitung für die Nachbereitung im häuslichen Umfeld.


 


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